ENTWURF – vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. Zu klären sind insbesondere Zahlungsdiensteaufsicht (ZAG/BaFin), Umsatzsteuer und die P2B-Verordnung (EU) 2019/1150.
Bedingungen für Partner und Händler
Stand: [DATUM]
Anbieter: [FIRMA, RECHTSFORM], [ANSCHRIFT] („BackPerk“). Diese Bedingungen gelten für Unternehmer (§ 14 BGB), die BackPerk als lokaler Partner („Partner“) oder als Händler im Preisvergleich („Händler“) nutzen. Verbraucher können diese Leistungen nicht buchen.
1. Leistungen
1.1 Lokale Partner vergeben an Kunden von BackPerk Punkte für Einkäufe und können – wenn sie es aktivieren – Punkte als Zahlungsmittel annehmen. Dazu stellt BackPerk ein Partnerportal, eine Web-Kasse und eine Kassen-API bereit.
1.2 Händler im Preisvergleich stellen Angebote per Produkt-Feed ein. Sie vergeben keine Punkte.
1.3 BackPerk ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln. Wesentliche Einschränkungen werden mit einer Frist von mindestens 15 Tagen angekündigt.
2. Anmeldung und Prüfung
2.1 Die Teilnahme setzt eine Anmeldung mit vollständigen und wahren Angaben sowie die Prüfung durch BackPerk voraus. BackPerk kann Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Ausweis) verlangen und eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.2 Der Partner hält seine Angaben (Firma, Anschrift, Filialen, Öffnungszeiten, Bankverbindung) aktuell.
2.3 Zugänge zum Partnerportal sind persönlich. Inhaber nutzen die Zwei-Faktor-Anmeldung. Mitarbeiter werden mit passender Rolle (Inhaber, Filialleitung, Kasse) eingeladen; der Partner haftet für Handlungen seiner Mitarbeiter im Portal und an der Kasse.
3. Guthaben und Vergütung
3.1 Der Partner zahlt im Voraus ein Guthaben ein (erste Aufladung mindestens [50] €). Das Guthaben wird nicht verzinst.
3.2 Für jede Punktevergabe wird der Wert der Punkte (100 Punkte = 1,00 €) zuzüglich einer Servicegebühr von [20] % auf diesen Punktwert vom Guthaben abgezogen. Die Servicegebühr bemisst sich nicht nach dem Umsatz. Der Punktwert wird an Kunden weitergegeben (durchlaufender Posten); BackPerk stellt monatlich eine Rechnung über die Servicegebühren und weitere Entgelte aus, die bereits mit dem Guthaben verrechnet sind.
3.3 Die Grundvergütung legt der Partner selbst fest (mindestens 0,5 Punkte pro Euro). Für Coupons gilt dieselbe Berechnung.
3.4 Reicht das Guthaben bei einer Buchung nicht, wird die Buchung angenommen, die Punkte stehen beim Kunden „in Prüfung“ und werden nach der nächsten Aufladung in zeitlicher Reihenfolge gutgeschrieben. Lädt der Partner nicht innerhalb von [7] Tagen auf, nimmt BackPerk keine neuen Buchungen mehr an. Nach [30] Tagen verfallen wartende Buchungen; BackPerk kann den betroffenen Kunden auf eigene Kosten eine Kulanzgutschrift gewähren und diese dem Partner in Rechnung stellen.
3.5 Lastschrift: Partner mit der Vertrauensstufe „Bewährt“ können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und das automatische Aufladen nutzen. Der Partner wird mindestens einen Tag vor dem Einzug informiert. Bei einer Rücklastschrift wird der Betrag vom Guthaben zurückgebucht; anfallende Bankgebühren trägt der Partner.
3.6 Händler im Preisvergleich zahlen – sofern BackPerk Klickgebühren eingeführt und mindestens [30] Tage vorher angekündigt hat – je weitergeleitetem Klick den im Portal angezeigten Klickpreis. Das Paket „Plus“ kostet [49] € pro Monat und ist monatlich kündbar.
4. Retouren
Retouren können innerhalb von [30] Tagen gebucht werden. Die Punkte werden beim Kunden abgezogen; Punktwert und Servicegebühr werden anteilig gutgeschrieben.
5. Einlösen von Punkten bei Partnern
5.1 Partner, die das Einlösen aktiviert haben, nehmen gültige Einlöse-Codes als Zahlungsmittel für Einkäufe an. Eine Auszahlung von Punkten in bar oder als Wechselgeld ist ausgeschlossen.
5.2 Der Wert eingelöster Punkte wird dem Guthaben des Partners ohne Gebühr gutgeschrieben. Eine Auszahlung von Guthaben erfolgt nur nach Vereinbarung und frühestens nach Ablauf der Retourenfrist.
6. Coupons
Der Partner legt Coupons im Portal fest (Art, Wert, Zeitraum, Filialen, Budget). BackPerk kann Coupons vor der Veröffentlichung prüfen und ablehnen, insbesondere bei irreführenden Angaben. Coupons auf einzelne Produkte setzen die Übermittlung des Warenkorbs voraus.
7. Kassen-API und Kassenführung
7.1 Der Partner bucht nur tatsächliche Einkäufe und übermittelt Beträge, Belegnummern und Warenkörbe wahrheitsgemäß. Buchungen auf Karten von Mitarbeitern des Partners sind unzulässig.
7.2 API-Schlüssel und Signatur-Geheimnisse sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch widerruft der Partner den Schlüssel sofort im Portal.
7.3 BackPerk prüft Buchungen automatisch auf Auffälligkeiten und kann Buchungen ablehnen, einfrieren oder stornieren, Karten, Schlüssel oder das Partnerkonto sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht.
8. Preisvergleich und Ranking (Transparenz nach Art. 5 P2B-VO)
8.1 Angebote werden nach dem Endpreis für Kunden sortiert (Preis + Versand − Wert der BackPerk-Punkte). Weitere Sortierungen (Preis, Lieferzeit, Entfernung) wählt der Kunde selbst.
8.2 Platzierungen, Hervorhebungen und Sortierungen sind nicht käuflich. Weder Klickgebühren noch das Paket „Plus“ beeinflussen die Reihenfolge. Partner haben allein den Vorteil, dass ihre Punkte den Endpreis senken.
8.3 Angebote mit Preisdaten älter als 24 Stunden werden ausgeblendet. Der Händler ist für korrekte Preise, Versandkosten, Grundpreise, Verfügbarkeit und die Rechte an Bildern und Texten in seinem Feed verantwortlich und stellt BackPerk von Ansprüchen Dritter frei.
9. Daten
9.1 Händler sehen keine Namen oder Kontaktdaten von Kunden, sondern nur ein Kürzel und zusammengefasste Auswertungen.
9.2 Soweit BackPerk personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (siehe „Auftragsverarbeitung“).
10. Haftung
BackPerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BackPerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Servicegebühren. BackPerk schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Portal und API; geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
11. Laufzeit, Kündigung, Sperre
11.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [30] Tagen gekündigt werden; BackPerk muss die Kündigung begründen (Art. 4 P2B-VO). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
11.2 Restguthaben wird nach Ende der Retourenfrist abzüglich offener Beträge auf das hinterlegte Konto erstattet.
11.3 Sperren oder Einschränkungen teilt BackPerk dem Partner unter Angabe der Gründe mit; der Partner kann dazu Stellung nehmen.
12. Beschwerden und Mediation (Art. 11, 12 P2B-VO)
Beschwerden richtet der Partner an [E-MAIL] oder über das Ticketsystem im Konto. BackPerk prüft sie zeitnah und teilt das Ergebnis mit. Für eine außergerichtliche Einigung benennt BackPerk folgende Mediatoren: [MEDIATOR(EN)].
13. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten im Portal und per E-Mail angekündigt. Der Partner kann den Vertrag bis dahin fristlos kündigen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [ORT]. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Zuletzt aktualisiert: 08.11.2026